Seitens des LSB Berlin gilt nun die 3G-Regel ab heute (04.03.2022), an die wir uns als untergeordneter Verband halten:
LETZTES TAGESUPDATE: 3. März 2022 (12:34 Uhr)
Sport in gedeckten Sportanlagen (indoor):
- Die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen (also in Sporthallen, Fitness- oder Tanzstudios, Umkleidegebäuden und anderen gedeckten Sporteinrichtungen) ist nun an die 3G-Bedingung (anstelle der bisherigen 2G-Regelung) geknüpft. Dies gilt sowohl für den Trainings- als auch für den Wettkampfbetrieb. Die Maskenpflicht in Gebäuden besteht unverändert für Sporttreibende sowohl beim Trainings- als auch beim Wettkampfbetrieb fort, aber nicht während der Sportausübung.
- Bei Veranstaltungen in gedeckten Sportanlagen bis 200 gleichzeitig anwesenden Personen gilt für Zuschauende neben der 3G-Bedingung auch die Pflicht zum dauerhaften Tragen einer FFP2-Maske. Es muss eine ausreichende Belüftungsmöglichkeit vorhanden sein (siehe Anlage 3 zu § 11 der InfSchMV).
04.03.2022, AGrote