Bilder vom Städteturnier in Bremen 2023
Erleichterungen nun auch für Vereins- und Verbandsvorstände
Sehr geehrte Betriebssportfreundinnen und –freunde!
Nun hat der Gesetzgeber endlich reagiert und mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Patentrecht in einem neuen § 5 Abs. 3a GesRuaCOVBekG angeordnet, dass § 5 Abs. 2 (virtuelle Versammlungen) und 3 (Umlaufverfahren) GesRua-COVBekG auch für den Vorstand von Vereinen und Verbänden sowie für andere Vereins- und Verbandsorgane gelten. Wie diese geänderte Rechtslage zu bewerten ist, wird in dem anhängenden Artikel erläutert. Viel Spaß beim Lesen!
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Gemeinnützigkeit DBSV 2020
Sehr geehrte Betriebssportfreundinnen und –freunde!
Mit dem am 29.12.2020 in Kraft getretenen Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber für "kleine" Vereine die Anforderungen an die Gewährung der Steuerbegünstigung wegen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke herabgesetzt und damit die Arbeit der Vorstände erleichtert. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO wurde dahingehend ergänzt, dass die Regelung zur zeitnahen Mittelverwendung keine Anwendung findet auf Vereine und Verbände, deren Einnahmen in einem Jahr den Betrag von 45.000,00 EUR nicht überschritten haben. Wie diese geänderte Rechtslage zu bewerten ist, wird in dem anhängenden Artikel erläutert. Viel Spaß beim Lesen!
Der Gesetzgeber hat mit der Erhöhung der Freigrenze in § 64 Abs. 3 AO um 10.000,00 EUR auf 45.000,00 EUR zahlreiche kleine Verein von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit. Sofern auch diese neue Freigrenze überschritten wird, bleibt es allerdings bei der grundsätzlichen Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuerpflicht für die in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erzielten Gewinne. Wie diese geänderte Rechtslage zu bewerten ist, wird in dem anhängenden Artikel erläutert. Viel Spaß beim Lesen!
DBSV-Telegramm 25/2020
Liebe Freundinnen und Freunde des Betriebssports,
für die Zeit zwischen den Feiertagen und Silvester, in denen sicherlich auch etwas mehr Zeit als sonst zum Lesen zur Verfügung steht, übersenden wir das 25.DBSV-Telegramm 2020 sowie die als Extra-Datei beigefügte, überarbeitete Fassung unserer Historie „66 Jahre DBSV“, die auch im kommenden Jahr fortgeschrieben wird.
Geschäftsstelle Winterpause 2020
Die Geschäftsstelle ist vom 21.12.2020 bis zum 1.1.2021 geschlossen.
Ab dem 4. Januar 2021 können Sie uns dort wieder telefonisch erreichen.
Spielbetrieb nun bis 31.01.2021 ausgesetzt
Der Vorstand hat entschieden, die Saison noch nicht endgültig abzusagen und die Aussetzung des Spielbetriebs bis 31.01.2021 zu verlängern. Wir haben noch ein klein wenig Hoffnung, die letzten Monate der Saison noch spielen zu können.
Der Vorstand, 07.12.2020