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Die Fachvereinigung Tischtennis (FVTT) bietet TT spielenden Mannschaften aus diversen Berliner Betrieben und Behörden seit 1950 ...

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Gesetzliche Haftungsbeschränkung im Verein wurde angepasst!

Sehr geehrte Betriebssportfreundinnen und –freunde!

Mit dem 7. Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen hat der Gesetzgeber § 31a BGB und § 31b BGB dahingehend geändert, dass die dortigen Entgeltgrenzen auf 840,00 € erhöht wurden. Damit wurde die Regelung zur Haftung der Vereinsorgane und der Mitglieder bei Tätigkeiten für den Verein an die Steuerbegünstigung der Tätigkeit nach § 3 Nr. 26a EStG betragsmäßig angepasst. Die Änderung gilt nach Art. 12 Abs. 5 ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Diese ist am 06.04.2021 im Bundesgesetzblatt erfolgt. Wie sich die entsprechende Rechtslage genau darstellt, erläutere ich in dem anhängenden Artikel. Viel Spaß beim Lesen!

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Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Deutscher Betriebssportverband

Rebecca Ruffing

Assistentin des Präsidiums

AGrote

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 12. April 2021

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