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Die Fachvereinigung Tischtennis (FVTT) bietet TT spielenden Mannschaften aus diversen Berliner Betrieben und Behörden seit 1950 ...

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Mitgliedschaft

Wie gründe ich eine BSG?

Unterlagen sind im Bereich Dokumente -> Sonstige zu finden. Das Merkblatt ist direkt über den Link zu öffnen 


Wie werde ich Mitglied der Fachvereinigung Tischtennis?

Die Mitgliedschaft kann formlos unter Mitgabe des Gründungsprotokolls, des festgelegten Namens und der Ansprechpartner der neuen BSG bei der FVTT beantragt werden.

Der Musterantwortbrief auf eine Anfrage ist direkt über den Link zu öffnen.


Wie beende ich die Mitgliedschaft in der Fachvereinigung Tischtennis?

Die Beendigung der Mitgliedschaft kann formlos unter Mitgabe des Auflösungsprotokolls der FVTT mitgeteilt werden.


Auszug aus der Satzung in der Fassung vom 17. Mai 2017:

§  3 Mitgliedschaft
 
1)  Mitglieder sind Betriebssportgruppen und –vereine mit ihren Tischtennisabteilungen, die sich auf der Grundlage von Betrieben, Gesellschaften und Behörden gebildet haben mit der Aufgabe, Betriebsangehörigen sportliche Aktivität zu ermöglichen.  Weiteres Mitglied ist die BSG Berlin-Brandenburg. Die in der BSG Berlin-Brandenburg vertretenen Tischtennisabteilungen haben die Rechte und Pflichten wie ein Mitglied nach § 3 Abs. 1 Satz 1.

2)  In zu begründeten Ausnahmefällen können auch Einzelpersonen sowie Freizeitgruppen Mitglieder sein.

3)  Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Wird der Antrag abgelehnt, kann der  Antragsteller die nächste Mitgliederversammlung anrufen.

4)  Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Er ist dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich zu erklären.

5)  Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Zahlungspflicht der bis zum Ende des Geschäftsjahres fällig gewordenen Beträge bestehen. Dasselbe gilt auch nach der Abmeldung von Angehörigen der in der BSG Berlin-Brandenburg vertretenen Tischtennisabteilungen.

6)  Über den Ausschluß eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Ein Mitglied kann nur ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser ist u.a. gegeben, wenn ein Mitglied dem Ansehen der FVTT,  des BSVB oder des BTTV fortgesetzt Schaden zufügt oder zugefügt hat oder den Beschlüssen der Mitgliederversammlung nicht folgt.

7)  Mitglieder sind weiter: a) von der Mitgliederversammlung berufene Ehrenvorsitzende, b) von der Mitgliederversammlung bestätigte Ehrenmitglieder.

8)  Ein ausscheidendes Mitglied hat keinen Anspruch auf das Vermögen der FVTT oder Erstattung bzw. Erlaß der für die Zeit bis zum Ende des Geschäftsjahres entrichtete Beiträge.