Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite

Die Fachvereinigung Tischtennis (FVTT) bietet TT spielenden Mannschaften aus diversen Berliner Betrieben und Behörden seit 1950 ...

Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Erleichterungen nun auch für Vereins- und Verbandsvorstände

Sehr geehrte Betriebssportfreundinnen und –freunde!

Nun hat der Gesetzgeber endlich reagiert und mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Patentrecht in einem neuen § 5 Abs. 3a GesRuaCOVBekG angeordnet, dass § 5 Abs. 2 (virtuelle Versammlungen) und 3 (Umlaufverfahren) GesRua-COVBekG auch für den Vorstand von Vereinen und Verbänden sowie für andere Vereins- und Verbandsorgane gelten. Wie diese geänderte Rechtslage zu bewerten ist, wird in dem anhängenden Artikel erläutert. Viel Spaß beim Lesen!

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Deutscher Betriebssportverband

Rebecca Ruffing

Assistentin des Präsidiums

AGrote

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 11. Januar 2021

Weitere Meldungen

Turnieranmeldungen 2. HJ 2024

Die Anmeldung zu den nächsten beiden Turnieren, Einzel/Doppelturnier am 13.10. und Mixed am ...

Langjähriger Sportwart Klaus-Jürgen Gerhard verstorben